Wenn der HASS der Mutter auf den Vater STÄRKER ist als die LIEBE zum GEMEINSAMEN Kind, dann hast du keine Chance!
Hier geht es zum vollständigen Artikel:
http://tv-orange.de/2010/11/deutsche-leitkultur-familien-und-kinderfeindlichkeit/
Freitag, 12. November 2010
Deutsche “Leitkultur”: Familien- und Kinderfeindlichkeit
Dienstag, 27. Juli 2010
EGMR mahnt Verletzung der Menschenrechte von Vätern in Deutschland an
Die meisten Kinder leben nach einer Trennung etwa zu zwei
Dritteln bei der Mutter und zu einem Dritte beim Vater. Beim gemeinsamen
Sorgerecht haben die Kinder automatisch zwei Wohnsitze. Beim
Unterhaltsrecht wird jedoch weiterhin so getan, als sei der
Naturalunterhalt, wie Nahrung, Wohnung etc. eine Art Freizeitvergnügen
des Vaters, der keine Berücksichtigung finden darf – seine
Betreuungsleistung wird ebenso herabgewürdigt.
Der rassistische Ansatz im deutschen Familienrecht besteht darin, dass ein Elternteil definiert wird, der betreuungspflichtig ist, das ist die Mutter und einen Elternteil, der ausschließlich barunterhaltspflichtig ist, der Vater.
Laut Grundgesetz sind jedoch beide Eltern zur Betreuung ihrer Kinder verpflichtet – Barunterhalt ist nur eine Ersatzleistung, zum Beispiel für Väter, die ihre Betreuungsleistung nicht erbringen wollen. Im aktuellen Familienrecht wird davon ausgegangen, dass ALLE VÄTER ihre Betreuungsleistung nicht erbringen, obwohl die Kinder ein Drittel ihrer Zeit bei ihnen wohnen. Umgekehrt wird ALLEN MÜTTERN unterstellt, sie würden ihre Betreuungsleistung voll erbringen obwohl die Kinder viel Zeit in der Schule und in anderer Fremdbetreuung verbringen und oft beim Vater sind.
Den vollständigen Artikel findet ihr hier:
http://tv-orange.de/2010/07/europaischer-gerichtshof-mahnt-menschenrechtsverletzungen-gegenuber-vatern-in-deutschland-an/
Der rassistische Ansatz im deutschen Familienrecht besteht darin, dass ein Elternteil definiert wird, der betreuungspflichtig ist, das ist die Mutter und einen Elternteil, der ausschließlich barunterhaltspflichtig ist, der Vater.
Laut Grundgesetz sind jedoch beide Eltern zur Betreuung ihrer Kinder verpflichtet – Barunterhalt ist nur eine Ersatzleistung, zum Beispiel für Väter, die ihre Betreuungsleistung nicht erbringen wollen. Im aktuellen Familienrecht wird davon ausgegangen, dass ALLE VÄTER ihre Betreuungsleistung nicht erbringen, obwohl die Kinder ein Drittel ihrer Zeit bei ihnen wohnen. Umgekehrt wird ALLEN MÜTTERN unterstellt, sie würden ihre Betreuungsleistung voll erbringen obwohl die Kinder viel Zeit in der Schule und in anderer Fremdbetreuung verbringen und oft beim Vater sind.
Den vollständigen Artikel findet ihr hier:
http://tv-orange.de/2010/07/europaischer-gerichtshof-mahnt-menschenrechtsverletzungen-gegenuber-vatern-in-deutschland-an/
Abonnieren
Posts (Atom)