Tipps bei Trennung!


Hier mal einige Tipps und Dinge, die ihr beachen solltet, wenn ihr Euch gerade frisch getrennt habt oder wenn ihr Euch scheiden laßt:


1) Haustürschlüssel erst abgeben, wenn alle persönlichen Sachen raus sind!
Das Problem: Vor Gericht gilt es als "abgeschlossen", sobald man den Haustürschlüssel abgibt. Es ist dabei relativ egal, ob ihr ihn freiwillig in der Wohnung zB. auf den Tisch liegt oder ob Eure Ex wutenbrannt in der Firma auftaucht und ihn Euch abnimmt: Sobald der Haustürschlüssel im Besitz Eurer (Ex-)Frau / -Freundin ist, habt ihr sämtliche Ansprüche abgegeben.

2) Solltet ihr nicht mehr in die Wohnung kommen, könnt ihr über Euren Rechtsanwalt die Herausgabe Eurer persönlichen Dinge und einiger Möbel, usw. fordern.
Das Problem: Wenn Eure Ex einfach behauptet, daß sie keine Sachen mehr von Euch hat (zB. Urkunden, Zeugnisse, Sparbücher, usw. aus dem Haus geschafft hat), so habt ihr keine Chance, diese Sachen einzuklagen. Aus Erfahrung kann ich nur sagen: Je dümmer sich Eure Ex gibt, umso mehr kommt sie LEIDER mit allem durch. Selbst, wenn sie Eure Zeugnisse nicht rausrückt und ihr deshalb extreme Probleme habt, eine neue Arbeitsstelle zu finden!

3) Wenn Eure Ex die Kinder nicht "rausrücken" will und ständig den Umgang blockiert, könnt ihr Euch Hilfe beim Kinderschutzbund holen. Mein Mann hat dies auch getan und so wurde seine Ex gezwungen, den Umgang zu gewähren. Probleme kamen erst wieder, als mein Mann das ganze nach einer Weile gelockert hat und die Kinder wieder privat abgeholt hat. Als sie sich wieder weigerte, schaltete er das Jugendamt ein und bat um Hilfe.
Das Jugendamt mußte einige Male Gespräche mit seiner Ex aufnehmen, leider führte dies nicht immer zu dem gewünschten Ergebnis, weil es das Jugendamt nicht immer interessierte, daß seine Ex ihm teilweise weiterhin den Umgang verweigerte.
Letzte Konsequenz: Einklagung eines geregelten Umganges übers Gericht!

4) Umzug Eurer Ex:
Wenn Eure Ex umziehen sollte, vergeßt bitte nicht, daß (es sei denn, die Wohnung lief von Anfang an nur auf sie) die Mietkaution auf Eurer BEIDER Namen läuft! zB.:
- Das Sparbuch wurde während der Ehe eröffnet, bei gemeinsamen Einzug in die Wohnung
- Das Sparbuch läuft auf beider Namen (zB. Eheleute)

5) VL-Verträge laufen zwar auf Eurem Namen, wurden aber innerhalb der Ehe angelegt?
Nun, Eure Ex kann sich die Hälfte davon erpressen ... Eine rechtliche Handhabe besteht meines Erachtens allerdings nicht.

6) Vermögen / Schulden innerhalb der Ehe:
Bite vergeßt nicht, daß Vermögen, sowie Schulden, welches innerhalb der Ehe entstanden ist, vom Ex-Partner eingeklagt werden kann bzw. zur Hälfte mitgetragen werden muß!


7) Neuer Lebenspartner:
Wenn ihr eine neue Lebenspartnerin habt, bezalt ihr zwar alles doppelt (Versicherungen, evtl. noch Doppelmiete, wenn ihr zusammenzieht), Handy, usw.) - dennoch wird wor Gericht so gerechnet, als würdet ihr ca. 200 EUR sparen. Ist unlogisch und unfair, aber das sind die deutschen Gesetze.
Ihr habt nun keinen Selbstbehalt von knapp 900EUR mehr, sondern nur noch einen von knapp 700 EUR.
700 EUR, um Miete zu zahlen, Nahrungsmittel, Rechnungen, Handy, Internet, usw.

ABER: Ausnahmsweise mal ein Lichtblick im kinder- und männerfeindlichen Gesetzesstaat:
Solltet ihr mit einer neuen Partnerin eine neue Familie gründen (heiraten, Kind(er) bekommen), so darf das Gericht sich NUR auf EUER Gehalt beziehen - das der neuen Frau (bzw. den Kinderbetrag) dürfen die Gerichte NICHT einrechnen!!! :-)

Die neue Partnerin (+Kind) werden nur in den "Abzügen" eingerechnet.