Tipps & Rat

Hier einige Tipps, die ich im Internet gefunden habe bezüglich Umgansrecht, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, usw.:

- Wie ihr euch gegen Umgangsboykott seitens der Mutter wehren könnt, hängt in erster Linie davon ab, ob ihr das Sorgerecht habt oder nicht.Habt ihr das Sorgerecht, so könnt ihr zB. die Kinder in der großen Pause in der Schule besucht, im Kindergarten etc. Dadurch kann der Kontakt so weit aufrecht erhalten werden, dass eine Entfremdung wieder rückgängig gemacht werden kann.

Es gibt noch einen weiteren Punkt:
Wenn ihr das Sorgerecht habt, haben die Kinder nach §11 BGB automatisch einen weiteren Wohnsicht bei euch, der dem der Mutter gleichgestellt ist – es ist also kein Wohnsitz zweiter Klasse.
„Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern; es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die Person des Kindes zu sorgen. Steht keinem Elternteil das Recht zu, für die Person des Kindes zu sorgen, so teilt das Kind den Wohnsitz desjenigen, dem dieses Recht zusteht. Das Kind behält den Wohnsitz, bis es ihn rechtsgültig aufhebt.“
Um ein Dokument darüber zu erhalten, könnt ihr den weiteren Wohnsitz bei der Einwohnermeldestelle eintragen lassen. Dort ist auch der Nachweis der Sorgeberechtigung hinterlegt, was man sich in einer „Erweiterten Meldebescheinigung“ austellen lassen kann.
Dies solltet ihr auch beim Jugendamt oder vor Gericht geltend machen.
Wenn das Kind einen Wohnsitz bei euch hat und die Umgangszeit ist etwas überschritten, dann kann die Ex nicht mehr die Polizei holen und von Entführung reden.
Das gleiche gilt für die Situation, dass das Kind statt beim Vater in eine Fremdbetreuung gesteckt wird. Ihr könnt es dann dort rausnehmen, da ihr sorgeberechtigt seit. Oftmals ist kein gültiger Betreuungsvertrag zu stande gekommen, da eure Unterschrift fehlt.


- Seit 01.07.98 gibt es die Möglichkeit, daß FamilienrichterInnen für die Kinder in Streitfällen (z.B. bei Sorgerechtsprozessen) einen „Anwalt des Kindes” beauftragen. Diese Verfahrenspflegschaften übernehmen z.B. MitarbeiterInnen des Deutschen Kinderschutzbundes.

 - Wenn ihr auch Probleme habt, daß Eure Ex die Kinder nicht zum Umgang "freigeben" will, dann schaltet nicht nur das Jugendamt ein, sondern am besten auch andere Organisationen (mein Mann hat erfolgreich Erfahrungen mit dem Kinderschutzbund machen dürfen. Dies ist eigentlich eine Organisation für Kinder und Eltern die Schläger sind, Säufer, Drogenabhänge, usw. - aber meinem Mann haben sie geholfen, daß er seine Kinder wieder regelmäßig sehen konnte!).