Hier einige Tipps, die ich im Internet gefunden habe bezüglich Umgansrecht, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, usw.:
- Wie ihr euch gegen Umgangsboykott seitens der
Mutter wehren könnt, hängt in erster Linie davon ab, ob ihr das
Sorgerecht habt oder nicht.Habt ihr das Sorgerecht, so könnt ihr zB. die
Kinder in der großen Pause in der Schule besucht, im Kindergarten etc.
Dadurch kann der Kontakt so weit aufrecht erhalten werden, dass eine
Entfremdung wieder rückgängig gemacht werden kann.
Es gibt noch einen weiteren Punkt:
Wenn ihr das Sorgerecht habt, haben die Kinder nach §11 BGB automatisch einen weiteren Wohnsicht bei euch, der dem der Mutter gleichgestellt ist – es ist also kein Wohnsitz zweiter Klasse.
„Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern; es teilt
nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die
Person des Kindes zu sorgen. Steht keinem Elternteil das Recht zu, für
die Person des Kindes zu sorgen, so teilt das Kind den Wohnsitz
desjenigen, dem dieses Recht zusteht. Das Kind behält den Wohnsitz, bis
es ihn rechtsgültig aufhebt.“
Um ein Dokument darüber zu erhalten, könnt ihr den weiteren Wohnsitz bei
der Einwohnermeldestelle eintragen lassen. Dort ist auch der Nachweis
der Sorgeberechtigung hinterlegt, was man sich in einer „Erweiterten
Meldebescheinigung“ austellen lassen kann.
Dies solltet ihr auch beim Jugendamt oder vor Gericht geltend machen.
Wenn das Kind einen Wohnsitz bei euch hat und die Umgangszeit ist etwas
überschritten, dann kann die Ex nicht mehr die Polizei holen und von
Entführung reden.
Das gleiche gilt für die Situation, dass das Kind statt beim Vater in
eine Fremdbetreuung gesteckt wird. Ihr könnt es dann dort rausnehmen,
da ihr sorgeberechtigt seit. Oftmals ist kein gültiger Betreuungsvertrag
zu stande gekommen, da eure Unterschrift fehlt.
- Seit 01.07.98 gibt es die Möglichkeit, daß FamilienrichterInnen für
die Kinder in Streitfällen (z.B. bei Sorgerechtsprozessen) einen „Anwalt
des Kindes” beauftragen. Diese Verfahrenspflegschaften übernehmen z.B.
MitarbeiterInnen des Deutschen Kinderschutzbundes.
- Wenn ihr auch Probleme habt, daß Eure Ex die Kinder nicht zum Umgang "freigeben" will, dann schaltet nicht nur das Jugendamt ein, sondern am besten auch andere Organisationen (mein Mann hat erfolgreich Erfahrungen mit dem Kinderschutzbund machen dürfen. Dies ist eigentlich eine Organisation für Kinder und Eltern die Schläger sind, Säufer, Drogenabhänge, usw. - aber meinem Mann haben sie geholfen, daß er seine Kinder wieder regelmäßig sehen konnte!).