Mittwoch, 15. Februar 2012

Meilenstein bei Rechten von Kuckucksvätern gerichtlich beschlossen!

Seit ich denken kann war es so, daß  zwar die Frau eines Mannes (oder das mutmaßliche Kind) per Gericht einen Vaterschaftstest durchführen lassen kann, aber Kuckuckskinder und -väter hatten bisher keine Chance, ihr Recht durchzusetzen.

Dies wurde nun per Gerichtsbeschluß geändert:

Hat ein Mann den begründeten Verdacht, daß er nicht der leibliche Vater ist und kann sogar einen mutmaßlichen Vater benennen, so kann er gerichtlich einen Vaterschaftstest durchführen lassen (Das Kind, er, und der mutmaßliche Vater werden getestet).

Verweigert das mutmaßliche leibliche Vater den Test, so gilt er wohl automatisch als Vater. Ebenso wie in diesem Fall kann nun der Kuckucksvater per Gericht bei einem nachgewiesenen "fremden" Vater gerichtlich seine bisher entstandenen Kosten durchsetzen.

Hier findet ihr das offizielle Interview: Youtube

1 Kommentar:

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